Ihr gesellschaftliches Engagement unter dem Dach der Bürger-Stiftung Stormarn

Der Wunsch sich gesellschaftlich zu engagieren, das Andenken des Stifters oder der Stifterin zu bewahren oder das Vermögen über Generationen zu erhalten – all das können Motive für die Gründung einer Stiftung sein.

Wenn Sie sich unter dem Dach der Bürger-Stiftung Stormarn engagieren möchten, gibt es vielfältige Optionen. Sie können sich als Stifter oder Stifterin engagieren: Die Gründung eines Stiftungsfonds bietet Ihnen alle Vorzüge einer eigenen Stiftung. Sie können aber auch über eine  Zustiftung in das Stiftungskapital der Dachstiftung oder in einen Stiftungsfonds das Stiftungsvermögen erhöhen. Die Erträge unterstützen somit dauerhaft die Stiftungsarbeit der Bürger-Stiftung Stormarn. Alle "Formate" haben Vorteile – gemeinsam mit Ihnen finden wir heraus, wie Ihr Stiftungswunsch am besten erfüllt werden kann. Sie können sich anschließend voll auf die inhaltliche Ausgestaltung Ihres Engagements konzentrieren – denn den administrativen und operativen Part übernehmen wir für Sie!

Unsere Kompetenzen:

  • Hilfe bei der Namensgebung
  • Unterstützung bei der Definition des Stiftungszweckes
  • Umsetzung der Ausschüttung der Förderbeträge in Ihrem Sinn und über Ihren Tod hinaus
  • Management des Stiftungsvermögens
  • Umsetzung der Stiftungsverwaltung

Wir unterstützen Sie bei der Profilbildung Ihrer Stiftung.

Wir beraten Sie kompetent in der Gründung Ihrer Stiftung. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen.

Die Verwaltung Ihrer Stiftung:

Die Verwaltung einer Stiftung setzt umfassende Kenntnisse voraus. So müssen die Arbeit und das Berichtswesen der Stiftung neben den Vorgaben der Satzung den zum Teil strengen zivil- und steuerrechtlichen Anforderungen genügen. Weiterhin muss die Stiftung klären, wie und mit welchem Erfolg sie mittel- bis langfristig ihre Zwecke umsetzen soll. Mit unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über das notwendige Know-How, um Ihre Stiftung bei der Verwirklichung ihres Zwecks optimal zu unterstützen. Natürlich stehen wir Ihnen jeder Zeit auch als Ansprechpartner für Fragen in Zusammenhang mit Ihrer Stiftung zur Seite.

Wir übernehmen die Verwaltung Ihrer Stiftung - ohne weitere Kosten

  • Projektentwicklung und –management
  • Projektcontrolling und –evaluation
  • Bearbeitung von Förderanträgen
  • Korrespondenz mit den Behörden
  • Budgetierung
  • Rechnungswesen und Erstellung des Jahresberichts
  • Koordination und Durchführung der Gremienarbeit
  • Spendenmanagement
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltung des Stiftungsvermögens in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern

„Vielen Dank für die Unterstützung".

Es ist auch mal wieder Zeit, für Ihre ständige Hilfe zu danken. Die gut geölte Maschine der Bürger-Stiftung nimmt uns so viel Arbeit ab, macht es überhaupt erst möglich, unser Projekt zu einem Erfolg zu führen" (Stifter Holger Voß - Brigitte Voß-Stiftung)

Das Einmaleins des Stiftens

Wir bieten Ihnen drei Wege an, sich als Stifter oder Stifterin unter dem Dach der Bürger-Stiftung Stormarn zu engagieren: Die Gründung eines Stiftungsfonds, die Gründung einer Treuhandstiftung, sowie die Zustiftung.

 

Der Stiftungsfonds

Rechtlich gesehen ist der Stiftungsfonds mit einem Sonderkonto zu vergleichen, das Sie bei der Bürger-Stiftung Stormarn einrichten. Ihr Stiftungskapital geht damit in das Grundstockvermögen unserer Stiftung ein und dient ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß unserer Stiftungssatzung. Wir halten Ihre Stiftung nachvollziehbar und fortdauernd buchungsmäßig erkennbar fest. Neben Privatpersonen können auch Gemeinden, Schulen oder Vereine einen Stiftungsfonds gründen.

 

Die Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung wird durch einen Vertrag zwischen einem Stifter oder einer Stifterin und einem Treuhänder oder einer Treuhänderin errichtet. Das bedeutet, Sie übertragen der Bürger-Stiftung Stormarn als Treuhänderin Ihr Stiftungsvermögen unter bestimmten Auflagen: So muss die Bürger-Stiftung Stormarn das Stiftungskapital getrennt von ihrem eigenen Vermögen verwalten und die Erhaltung des Vermögens anstreben. Die Erträge aus dem Vermögen darf die Bürger-Stiftung Stormarn nur für die in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecke verwenden.

 

Die Zustiftung

Eine Zustiftung ist eine finanzielle Zuwendung an eine Stiftung oder einen Stiftungsfond. Sie ist keine Spende, da sie nicht zeitnah verwendet wird, sondern in das Stiftungskapital einfließt. Zustiftungen unterstützen die nachhaltige Arbeit einer bestehenden Stiftung. Wir beraten Sie gerne, um gemeinsam mit Ihnen eine bestehende Stiftung auszuwählen, deren Stiftungszwecke Sie mit Ihrer Zustiftung nachhaltig unterstützen möchten.

Kontakt

Sie möchten eine eigene Stiftung gründen und haben Fragen? Unsere Stiftungsreferenten freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme und sind gerne für Sie da!

Susanne Dox

Susanne Dox

Telefon: +49 (0) 4537 70 700 15

Joerg Schepers

Jörg Schepers

Telefon: +49 (0) 4537 70 700 13

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Christina Pophal

Telefon +49 (0) 151 5500 6202