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Satzung und
Grundsätze

Satzung und Grundsätze

Die Satzung der Bürger-Stiftung Stormarn bildet die Grundlage für unser Handeln. Sie gibt Auskunft über:

  • Name, Sitz und Rechtsform
  • Unsere Zwecke und Aufgaben
  • Unsere Organe und deren Aufgaben

Die vollständige Satzung der Bürger-Stiftung Stormarn können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.

Unsere Satzung >

10 Merkmale einer Bürgerstiftung

Wir agieren nach den 10 Grundsätzen einer guten Bürgerstiftungspraxis des Bundesverband Deutscher Stiftungen. Nach diesen Grundsätzen arbeitet und organisiert sich eine Bürgerstiftung. Nur wenn diese Grundsätze eingehalten werden, kann ein Gütesiegel vergeben werden. Die Bürgerstiftung Stormarn erhielt das Gütesiegel bereits kurz nach der Gründung 2008 und ist bis heute durchgehend ausgezeichnet worden. 

 

1. Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.

2. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.

3. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen. 

4. Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.

5. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke oder auch regionale Teilgebiete verfolgen oder fördern. 

6. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein. 

7. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.

8. Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.

9. Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.

10. Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan) in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.

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